Wir sind für Sie da
Wüstenrot Immobilien GmbH
Wüstenrot-Vorsorge-Center

W&W-Platz 1
70806 Kornwestheim

Telefon: 07141 16756615
E-Mail an uns

Zufriedene Kunden
4.1/5

4.1/5 Sterne aus 73 Bewertungen
Mehr erfahren

Ausgezeichnet
Ausgezeichnet Siegel

0621 3250328

Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool

Baut ein Eigentümer einen Pool auf seinem Grundstück und fällt vom Nachbargrundstück das Laub 90 Jahre alter Eichen in diesen, kann er keine Kostenbeteiligung aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwand vom Nachbarn verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ: 19 U 67/23).

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2016 ihr Grundstück erworben, einen nicht überdachten Pool errichtet und wegen der unter anderem in den Pool herunterfallenden Eicheln und Eichenblätter eine monatliche Laubrente vom 277,62 Euro vom Nachbarn verlangt.

Das Gericht sah zwar, dass beim Pool „eine wesentliche Beeinträchtigung durch gesteigerten Reinigungsaufwand“ vorliegt, diese übersteige aber nicht „das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung“. Zudem habe die Klägerin aufgrund der Gegebenheiten bereits vor der Errichtung des Pools damit rechnen können, dass Laub in diesen fallen wird.

© immonewsfeed

Schnellsuche

Vermarktung

Broschüren-Download

Verrentung
Wertermittlung
Wir sind nur einen Knopfdruck entfernt...
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.
Termin gewünscht?

Wir freuen uns, bei Immobilienangelegenheiten für Sie da zu sein:
Tel. 07141 16756615

Neugierig geworden?

Informieren Sie sich hier darüber, was für unser Unternehmen wirklich zählt!